
In den Einrichtungen des Albert-Schweitzer-Familienwerks müssen Mitarbeitende, die zum Kreis der Personen mit Erstbelehrung (erfolgt durch das Gesundheitsamt) gehören, gemäß Infektionsschutzgesetz alle 2 Jahre eine Folgebelehrung absolvieren. Die Teilnahme an den Folgebelehrungen sind zu dokumentieren (Zertifikat).

Diese Belehrung richtet sich an Mitarbeitende in Gemeinschaftseinrichtungen. Mitarbeitende in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen sind vor Tätigkeitsaufnahme zu belehren und danach mindestens im Abstand von 2 Jahren.
Das Zertifikat für diese Belehrung muss mindestens 3 Jahre aufbewahrt werden.
Hinweis: Eine Belehrung für Gemeinschaftseinrichtungen nach §34 Abs. 5a Infektionsschutzgesetz ist auch bei erstmaliger Tätigkeit durch den Arbeitgeber möglich ist. Es ist daher nicht erforderlich, diese beim Gesundheitsamt durchführen zu lassen.

Diese Lebensmittelhygieneschulung ist verpflichtend für alle Personen, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen.