Lebensmittelhygieneschulung nach EU-Verordnung Nr. 852/2004 und §4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) Teil 1 und 2 - Küchen- und Lebensmittelhygiene
In den Einrichtungen des Albert Schweitzer Familienwerks müssen Mitarbeitende, die zum Kreis der Personen mit Erstbelehrung gehören, gemäß Infektionsschutzgesetz alle 2 Jahre eine Folgebelehrung absolvieren. Die Teilnahme an den Folgebelehrungen sind zu dokumentieren.
Mitarbeitende können sofort nach erfolgreicher Beendigung des Kurses ein Zertifikat ausdrucken und dieses an die zuständigen Kollegen/innen zwecks Dokumentation und Nachweispflicht weiterreichen.